Gesetze / Biersteuerverordnung

BierStV

§ 36 (weggefallen)

Stand: 13.02.2023

Bund2 Fassungen

Für § 36 BierStV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 35g § 37